Vereinsvorstand

Vorstandsmitglieder der Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner e.V.

 Vorsitzende 
1. Vorsitzender
Gustav Adam
  2. Vorsitzender
Franziska Adam
     
  Kasse  
1.Kassier
Manuel Arvaneh
  2. Kassier
Ulrike Hantelmann
     
  Schriftführer
1. Schriftführer
Bernhard Salcher
  2. Schriftführer
Michael Maier
     
  Anlagenverwaltung  
Anlage 1
Michael Behnke
Anlage 2
Ulrich Riegg
Anlage 3
Axel Timper
     
  Anlagenwarte  
Anlage 1
Robert Nowotny / Jürgen Große / Jakob Olfert
Anlage 2
Salvatore Schillaci
Anlage 3
Wilhelm Naum
     


Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22.3.2025 um 14:00 Uhr im Vortragssaal des Sportzentrums


Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung der Mitglieder und Gäste
2. Grußwort des Stadtrates Max Kuisel
3. Gedenken der verstorbenen Mitglieder
4. Verlesen der Tagesordnung, Feststellung Beschlussfähigkeit
5. Verlesen des Protokolls der ordentlichen MV 2024
6. Bericht des 1. Vorsitzenden
7. Bericht des 1. Kassiers
8. Bericht der Revisoren und Entlastung der Vorstandschaft
9. Berichte aus den einzelnen Anlagen durch die Anlagenverwalter
10. Beschlussfassung: Erhöhung des Mitgliedsbeitrags von 50,00 EUR auf 65,00 EUR pro Jahr
11. Beschlussfassung:
a) Entfall der Vorauszahlungen und Neuregelung zur Meldung des jährlichen Wasserverbrauchs.
b) Kostenerhebung von 15;00 EUR bei fehlender Meldung des Wasserzählerstands
12. Beschlussfassung zur Anpassung der jährlichen Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder
13. Bildung des Wahlausschusses für die Neuwahl von 2 Revisoren und 1 Ersatzrevisor und eines zweiten Schriftführers
14. Ehrung von Mitgliedern
15. Wünsche, Anträge und Vorschläge
16. Schlusswort des 1. Vorsitzenden



zu 1
Eröffnung der MV durch den 1. Vorsitzenden Gustav Adam um 14:00 Uhr mit Begrüßung der anwesenden Mitglieder.
Der 1. Vorsitzende teilt mit, dass Filmen und Fotografieren nicht gestattet ist.

zu 2
Grußwort von Stadtrat Max Kuisel
Stadtrat Max Kuisel, Referent für Kleingärten, begrüßt die Anwesenden. Herr Kuisel bedankt sich bei den Kleingärtnern für ihre Arbeit und weist auf die Wichtigkeit von Kleingärten als Rückzugsgebiet für die Natur hin.

Herr Hubert Schlee wird für die Funktion als ehemaliger Referent für Kleingärten mit einer Dankesurkunde geehrt.

zu 3
Gedenken an verstorbene Mitglieder

Der verstorbenen Mitglieder wird durch eine Gedenkminute gedacht.

zu 4
Verlesen der Tagesordnung, Beschlussfähigkeit feststellen
Der 1. Vorsitzende verliest die Tagesordnung und stellt für alle anstehenden Entscheidungen die erforderliche Beschlussfähigkeit (einfache Mehrheit) fest.

zu 5
Verlesen des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 23.03.2024 durch den 1. Schriftführer.

zu 6
Bericht des 1. Vorsitzenden

Der Verein hat ca. 400 Mitglieder, davon 37 Anwärter für einen Garten und 29 Förderer.

Von der Stadt Landsberg am Lech liegt die Zusage vor, dass der Pachtvertrag bis 31.12.2049 verlängert wird.

Das Versicherungswesen wird zukünftig von Herrn Roland Ritter betreut. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass jeder seinen Versicherungsschutz überprüfen sollte, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass ein Neubau der Gartenlaube möglich ist.

zu 7
Bericht des 1. Kassiers

Bestand am 01.01.2024 25.363,91 EUR
Einnahmen 80.127,84 EUR
Ausgaben 82.544,78 EUR
Bestand am 31.12.2024 22.946,97 EUR

Minus von 2.416,94 EUR


Tagesgeld 11.036,21 EUR
Girokonto 7.497,29 EUR
Barbestand 156,74 EUR


Herr Dörsam beantragt die Offenlegung der Rechnungen im Laufe des Jahres, Mitteilung wie sich die Kontenstände zusammensetzen, wie das Festgeldkonto verwendet wurde und welche Ausgaben getätigt wurden.

Der 1. Vorsitzende teilt mit, dass zukünftig ein Wirtschaftsplan erstellt wird.

zu 8
Bericht der Revisoren und Entlastung der Vorstandschaft

Die Kassenprüfung wurde am 06.03.2025 durchgeführt. Der Prüfungszeitraum vom 01.01.2024 bis. 31.12.2024 ist lückenlos und schlüssig belegt.

Die Revisorin Karin Fischer informierte die Anwesenden über die Einzelheiten der Revision. Auf Vorschlag des prüfenden Mitglieds Frau Fischer wurde die Vorstandschaft durch die MV entlastet (1 Neinstimme, 16 Enthaltungen bei 104 Stimmberechtigten).

Zu 9
Berichte aus den einzelnen Anlagen durch die Anlagenverwalter

Anlage 1
Anlagenverwalter Michael Behnke

Michael Behnke bedankt sich bei den Anlagenwarten und Gartenbewertern und überreicht diesen jeweils eine Flasche Wein.

Im Jahre 2024 wurden 15 Gärten neu vergeben.

Jeden ersten Samstag im Monat findet von 9 bis 10 Uhr eine Sprechstunde statt.

Notwendige Arbeiten in der Anlage:
Bei einem Garten musste der Zaun erneuert werden. Zudem wurde eine Rattenplage behandelt.

Anlage 2
Anlagenverwalter Ulrich Riegg

Anlagenverwalter Ulrich Riegg bedankt sich bei allen Helfern für die gute Zusammenarbeit.
Weiter teilt Herr Riegg mit:
Frau Zeynep Akin, die bisher die Reinigung der Toiletten übernommen hatte, wird diese Tätigkeit nicht weiter ausüben.

Deshalb erfolgt der Aufruf, sich für die Übernahme dieser Tätigkeit, gegen Aufwandsentschädigung, zu melden.

Gartenvergaben:
In 2024 wurden 13 Gärten und bisher in 2025 vier Gärten neu verpachtet.

Herr Riegg weist darauf hin, dass bei Gartenübergaben auf die Einhaltung der Gartenordnung bestanden wird und der Verein und auch der Anlagenverwalter daraus keinen persönlichen Vorteil erzielt.

Gemeinschaftsarbeit:
Die Anlage II besteht aus 142 Kleingärten die jeweils zwei freiwillige Arbeitsstunden ausführen sollten.
56 Kleingärtner haben keine Gemeinschaftsarbeit geleistet. 55 haben die zwei Stunden eingebracht. 31 leisteten mehr als die zwei Stunden und erhielten hierfür einen finanziellen Ausgleich. Insgesamt wurden 374 Stunden geleistet und für 229 Stunden Vergütungen ausbezahlt.

Durchgeführte Projekte:
- Fällung der bis zu 4 Meter hohen Haselnussbäume auf der Nordseite der Anlage
- Teilreparatur des Zauns entlang des Wegs vom Altöttinger Anger zum Parkplatz beim Vereinsheim.
- Erneuerung des Zauns entlang der Kleingärten in der Jahnstraße
-
Erklärung zur Gemeinschaftsarbeit:
Pauschal werden pro Jahr drei Termine für die Gemeinschaftsarbeit bekanntgegeben.
Nachdem die erforderlichen Arbeiten mit diesen drei Terminen nicht umsetzbar sind, müssen weitere Termine, für spezielle Tätigkeiten, festgelegt werden.
Nach Absprache dürfen Gemeinschaftsstunden auch außerhalb der angesetzten Termine geleistet werden.

Wasserversorgung und -abrechnung:
Für Erstellung der Wasserabrechnung benötigen wir aus 133 Kleingärten den Wasserzählerstand nach der Einstellung der Wasserversorgung.
Nach der Meldefrist fehlten noch 49 Mitteilungen.
Es ist nicht notwendig, dass Sie den Wasserzähler isolieren. Es ist ausreichend nach der Wasserabsperrung den Auslauf und Haupthahn zu öffnen.
Anfang des Jahres sollten Sie den Haupthahn schließen, damit bei der Freigabe der Wasserversorgung das Wasser nicht sinnlos läuft.

Bauanträge:
Der Bauantrag wird geprüft, auch im Hinblick auf die vorhandene Bebauung, und in der nächsten Sitzung des Vorstandes ins Protokoll aufgenommen.
Über den Antrag entscheidet der Baubeauftragte, dies sind der 1. oder 2. Vorsitzenden.

Erst nach der schriftlichen Baugenehmigung darf mit dem Bau begonnen werden.

Mit der Unterschrift des Anlagenverwalters oder -wart bestätigt dieser die Kenntnisnahme und kontrolliert nach Fertigstellung die ordnungsmäßige Ausführung.
Die ordnungsgemäße Ausführung kontrollieren wir nach Rücksendung der schriftlichen Fertigmeldung.

Ablagerungen:
Auf den Allgemeinflächen der Anlage (z.B. vor Geräteraum oder Vereinsheim) dürfen keine Gegenstände (Müll) zum Verschenken angeboten werden.
Dieser Müll wird vom Anlagenverwalter oder -wart auf Vereinskosten entsorgt.

Ratten in der Anlage:
Es werden immer wieder Ratten in der Anlage gesehen. Dies weist auf eine große Population hin.
Bereits in 2024 wurde mit einem Schädlingsbekämpfer das Problem angegangen. Hierdurch entstanden Kosten für die Anlagen I und II in Höhe von rund 2.200,00 EUR.

Beim Aufstellen der Rattenköderboxen wurde vom Schädlingsbekämpfer auf folgende Mängel hingewiesen, die zu Rattenvermehrung führen können:
- Wildwuchs und Bodendecker
- Ablagerungen von Altholz und sonstigen Gegenstände.
- Hohlraum unter Hütten und Terrassen.
- Ablagerungen von Essen und Tiernahrung.
- Füttern von Vögeln.

Aufruf: Entfernen Sie nicht mehr Benötigtes aus dem Garten. Bewahren Sie kein Essen oder Tierfutter auf und füttern Sie in Ihrem Garten keine Vögel. Diese finden ausreichend Nahrung am Altöttinger Weiher.

Vorschau auf 2025:
Im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit wollen wir im Außenbereich des Vereinsgartens neue Randplatten setzen, das Unkraut entfernen und das Beet neben dem Geräteschuppen neugestalten.
Vielleicht können wir auch ein Treffen jeweils am Sonntag, alle zwei Wochen, von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr organisieren. Hier könnten wir unsere Erfahrungen und eventuell Pflanzen tauschen.

Anlage 3
Anlagenverwalter Axel Timper

Im Jahre 2024 wurden 2 Gärten neu vergeben. Am 01.Mai wurde am Vereinsheim angegrillt. Zudem wurde eine Info-Veranstaltung durchgeführt und jeden Sonntag findet eine Inforunde im Vereinsheim statt.
Gemeinschaftsarbeit wurde wie folgt geleistet: 100 Stunden waren angesetzt, davon wurden 40 Pflichtstunden geleistet und 60 Stunden gespendet. Nicht geleistet wurden 48 Stunden.

zu 10
Beschlussfassung: Erhöhung des Mitgliedsbeitrags von 50,00 EUR auf 65,00 EUR pro Jahr

Aufgrund der allgemein steigenden Kosten ist eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags erforderlich. Details zum Beschluss - siehe Anlage 1 zum Protokoll

Auf Vorschlag des 1. Vorsitzenden wurde zusätzlich über die Erhöhung auf 75,00 EUR abgestimmt.

Beschlussvorschlag: Der Mitgliedsbeitrag soll ab 2025 auf 75,00 EUR erhöht werden.

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich mit 56 Ja-Stimmen (104 Stimmberechtigte) angenommen.

Beschluss:
Der Mitgliedsbeitrag wird ab 2025 auf 75,00 EUR erhöht.

zu 11a
Beschlussfassung über
Entfall der Vorauszahlungen und Neuregelung zur Meldung des jährlichen Wasserverbrauchs.

Der Verein verzichtet künftig auf den Einzug der 35,00 EUR Vorauszahlung und belastet dem Pächter am Jahresende lediglich seinen Realverbrauch gem. Satzung. Damit reduziert sich der Aufwand erheblich, da die Erfassung der Rückzahlungen entfällt. Somit wird ab dem Jahr 2025 lediglich der Grundbetrag von 15,00 EUR seitens des Vereins pauschal eingezogen. Details zum Beschluss - siehe Anlage 2 zum Protokoll

Beschlussvorschlag:
Die Vorauszahlung für das Wasser im Kleingarten entfällt ab dem Jahr 2025.

Der Beschlussvorschlag wird ohne Gegenstimme (104 Stimmberechtigte) angenommen.

Beschluss:
Die Vorauszahlung für das Wasser im Kleingarten entfällt ab dem Jahr 2025.

Zu 11b
Beschlussfassung zu Kostenerhebung von 15;00 EUR bei fehlender Meldung des Wasserzählerstands

Beschlussvorschlag: Für den Fall, dass die Ablesung des Wasserzählerstandes durch den Verein erfolgen muss, wird ab 2025 eine Pauschale von 15,00 EUR erhoben und per Lastschrift eingezogen. Details zum Beschluss - siehe Anlage 3 zum Protokoll

Der Beschlussvorschlag wird ohne Gegenstimme (104 Stimmberechtigte) angenommen.

Beschluss:
Für den Fall, dass die Ablesung des Wasserzählerstandes durch den Verein erfolgen muss, wird ab 2025 eine Pauschale von 15,00 EUR erhoben und per Lastschrift eingezogen.

zu 12
Beschlussfassung zur Anpassung der jährlichen Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder

Beschlussvorschlag:
Die Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder wird ab 2025 wie folgt erhöht.

1. Vorsitzende/r 440,00 EUR/Jahr
2.Vorsitzende/r 220,00 EUR/Jahr
1. Kassier/in 400,00 EUR/Jahr
2. Kassier/in 60,00 EUR/Jahr
1. Schriftführer/in 120,00 EUR/Jahr
2. Schriftführer/in 120,00 EUR/Jahr
Anlagenverwalter/in 60,00 EUR/Jahr
Anlagenwart/in 60,00 EUR/Jahr
Details zum Beschluss - siehe Anlage 4 zum Protokoll

Der Beschlussvorschlag wird mit 60 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Stimmen und 36 Enthaltungen (104 Stimmberechtigte) angenommen.

Beschluss:
Die Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder wird ab 2025 wie folgt festgesetzt.

1. Vorsitzende/r 440,00 EUR/Jahr
2.Vorsitzende/r 220,00 EUR/Jahr
1. Kassier/in 400,00 EUR/Jahr
2. Kassier/in 60,00 EUR/Jahr
1. Schriftführer/in 120,00 EUR/Jahr
2. Schriftführer/in 120,00 EUR/Jahr
Anlagenverwalter/in 60,00 EUR/Jahr
Anlagenwart/in 60,00 EUR/Jahr


zu 13
Bildung des Wahlausschusses und Neuwahl des 2. Schriftführers und der Revisoren

zu 14
Ehrung von Mitgliedern
12 mal 15 EUR (Jahre)
3 mal 25 EUR (Jahre)
3 mal 40 EUR (Jahre)
1 mal 50 EUR (Jahre)

zu 15
Wünsche, Anträge und Vorschläge

Die Anlagen sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich.

Frau Dr. Schwaiger tritt von allen Ehrenämtern (Bewerterin und Fachberaterin) zurück.

Herr Dörsam schlägt vor, dass der Wirtschaftsplan veröffentlicht und dieser auch mit der Einladung verschickt wird.


zu 16
Schlusswort des 1. Vorsitzenden
Der 1. Vorsitzende schließt die Mitgliederversammlung um 16:20 Uhr.
Landsberg den 22.03.2025
1. Vorsitzender 1. Schriftführer

Gustav Adam Bernhard Salcher


Anlagen:
Anlage 1 - Beschluss zu TOP 10
Anlage 2 - Beschluss zu TOP 11a
Anlage 3 - Beschluss zu TOP 11b
Anlage 4 - Beschluss zu TOP 12
Anlage 5 - Zusatzprotokoll zu TOP 13


Anlage 1

zum Protokoll der MV vom 22.03.2025

zu TOP 10: Erhöhung des Mitgliedsbeitrags von 50,00 EUR auf 65,00 EUR pro Jahr


Sachvortrag

Bisher:
Ca. Mitgliedsbeitrag jährlich, Stand 2024, 400x50 EUR 20.000,00 EUR
abzügl. Beitrag Landesverband 400x15EUR 6.000,00 EUR
Es verbleiben beim Verein 14.000,00 EUR

Neu:
Ca. Mitgliedsbeitrag jährlich, Stand 2024, 400x65 EUR 26.000,00 EUR
abzügl. Beitrag Landesverband 400x18EUR 7.200,00 EUR
Es verbleiben beim Verein 18.800,00 EUR


Kostenschätzung für notwendige Arbeiten:

In allen drei Anlagen steht die Erneuerung der Wasserversorgung
für die Parzellen an.
Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich ca. auf 56.000,- EUR
Die Zäune der Anlagen zu öffentlichem Grund und zu Nachbargrundstücken
müssen erneuert werden.
Insgesamt ca. 2500 Meter a 32,-EUR. Geschätzte Kosten 80.000,- EUR

Renovierung und Ertüchtigung von drei Vereinsheimen ca. 25.000,- EUR

Gesamte Investitionen 161.000,- EUR


Beispiel Vereinsheim Anlage I
Erneuerung Altes Dach
64m² Trapezblech m. allen Blechen je 18,00 EUR 2.650,00 EUR
Befestigung - Schrauben 400,00 EUR
Holzbalken 19er - Schalung 1.000,00 EUR
100 Std. Arbeitszeit je 20,00 EUR 2.000,00 EUR
Auswechseln von Türen und Fenstern 8x250,00 EUR 2.000,00 EUR

Gesamt 8.050,00 EUR


Auf Vorschlag des 1. Vorsitzenden wurde zusätzlich über die Erhöhung auf 75,00 EUR abgestimmt.

Beschlussvorschlag 1:
Der Mitgliedsbeitrag wird ab 2025 auf 75,00 EUR erhöht.
Abgegebene Stimmen: 56 Ja-Stimmen

Beschlussvorschlag 2:
Der Mitgliedsbeitrag wird ab 2025 auf 65,00 EUR erhöht.
Abgegebene Stimmen: 46 Ja-Stimmen
Beschlussvorschlag 3:
Der Mitgliedsbeitrag wird ab 2025 nicht erhöht und bleibt bei 50,00 EUR.
Abgegebene Stimmen: 2 Ja-Stimmen

Der Beschlussvorschlag 1 wird mehrheitlich mit 56 Ja-Stimmen (104 Stimmberechtigte) angenommen.

Beschluss:
Der Mitgliedsbeitrag wird ab 2025 auf 75,00 EUR erhöht.

Anlage 2
zum Protokoll der MV vom 22.03.2025
zu TOP 11a: Entfall der Vorauszahlung und Neuregelung zur Meldung des jährlichen Wasserverbrauchs

Sachvortrag
Ausganssituation:
Die "Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner e.V." folgend "Verein" genannt erhebt bisher eine jährliche Pauschalzahlung in Höhe von EUR 50,00 für die Wasserkosten jedes Pächters. Dieser Position enthält einen Grundbetrag von EUR 15,00, sowie eine pauschale Vorauszahlung von EUR 35,00 welche am Jahresende mit dem tatsächlichen Wasserverbrauch verrechnet wird.
Problematik:
Dem Verein entsteht durch diese Vorgehensweise ein hoher Mehraufwand, da der Realverbrauch der Pächter mit der Vorauszahlung verrechnet werden muss. Dies erfolgt derzeit für jeden Pächter einzeln und händisch. Zusätzlich muss derzeit jede Lastschrift (Nachzahlung für den Pächter), wie auch jede Überweisung (Rückzahlung für den Pächter) händisch erfasst werden. Der dadurch entstandene Mehraufwand belief sich in 2024 auf ca. zwei Tage. Weiterhin ergibt sich die Problematik, dass der Verein dieses Geld über das Gartenjahr hinweg einbehält, darüber aber nicht planbar verfügen kann da die Höhe eventueller Rückzahlungen am Jahresende nicht kalkulierbar ist. (Abhängigkeit Wasserverbrauch; Abhängigkeit Wetter und Regenlage) Darüber hinaus ist bei der, für den Verein angestrebten Automatisierungslösung, eine Umsetzung der bisherigen Verfahrensweise technisch nicht darstellbar.
Lösung:
Der Verein verzichtet künftig auf den Einzug der 35,00 EUR und belastet dem Pächter am Jahresende lediglich seinen Realverbrauch gem. Satzung. Damit reduziert sich der Aufwand erheblich, da die Erfassung der Rückzahlungen entfällt. Somit wird ab dem Jahr 2025 lediglich der Grundbetrag von 15,00 EUR seitens des Vereins pauschal eingezogen.
Beschlussvorschlag zum Entfall der Wasservorauszahlungen:
Die Vorauszahlung für das Wasser im Kleingarten entfällt ab dem Jahr 2025.
Der Beschlussvorschlag wird ohne Gegenstimme (104 Stimmberechtigte) angenommen.
Beschluss:
Die Vorauszahlung für das Wasser im Kleingarten entfällt ab dem Jahr 2025.

Anlage 3
zum Protokoll der MV vom 22.03.2025
zu TOP 11b: Kostenerhebung von 15;00 EUR bei fehlender Meldung des Wasserzählerstands

Sachvortrag
Ausganssituation:
Die Pächter der Kleingartenanlagen der "Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner e.V." folgend "Verein" genannt, sind aufgefordert nach Schließung der Wasserhauptleitungen durch die Anlagenverwalter die Zählerstände Ihrer persönlichen Wasserzähler abzulesen und an den Verein zu melden, damit dieser die Jahresabrechnung des Wasserverbrauches vornehmen kann.
Problematik:
Trotz vielfältiger, zur Verfügung gestellter Kommunikationswege (Schriftlich, Brieflich, SMS, Whatsapp, E-Mail), wird eine Vielzahl von Zählerständen nicht gemeldet. Hierdurch entsteht im ersten Schritt ein Mehraufwand für Anlagenverwalter und Anlagenwarte durch die Kontaktaufnahme und Aufforderung zur Zählerstandmitteilung. Bleibt auch dieser erfolglos ist der Verein durch deren Anlagenverwalter gezwungen die Zählerstände selbst abzulesen. Aufgrund verschlossener Gärten geschieht dies meist durch übersteigen der Umzäunung mit Leitern. Dieses Versäumnis der Pächter erzeugt einen erheblichen Mehraufwand für den Verein der sich in diversen Stunden Mehrarbeit auswirkt.
Lösung:
Nach der Schließung der Hauptwasserleitungen (siehe Aushang am Vereinsheim der jeweiligen Anlage) wird den Pächtern eine Frist von zwei Wochen eingeräumt Ihren Zählerstand zu melden. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden die Zählerstände vom Verein erfasst. Um die Aufwendungen dieser Mehrarbeit zu kompensieren, beschließt der Verein eine "Ablesepauschale" in Höhe von EUR 15,00. Diese wird dem Pächter per Lastschrifteinzug belastet, sollte ein Ablesen der Zähleruhr durch den Verein notwendig sein.

Beschlussvorschlag zur Festsetzung einer Ablesepauschale für Wasserzählerstand:
Für den Fall, dass die Ablesung des Wasserzählerstandes durch den Verein erfolgen muss, wird ab 2025 eine Pauschale von 15,00 EUR erhoben und per Lastschrift eingezogen.

Der Beschlussvorschlag wird ohne Gegenstimme (104 Stimmberechtigte) angenommen.
Beschluss:
Für den Fall, dass die Ablesung des Wasserzählerstandes durch den Verein erfolgen muss, wird ab 2025 eine Pauschale von 15,00 EUR erhoben und per Lastschrift eingezogen.

Anlage 4
zum Protokoll der MV vom 22.03.2025
zu TOP 12: Beschlussfassung zur Anpassung der jährlichen Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder


Sachvortrag 1. Vorsitzender:

Die Aufwandsentschädigung ist seit 2002 unverändert und soll deshalb wie vorgeschlagen erhöht werden.
Nachrichtlich bisherige Sätze
1. Vorsitzende/r 220,00 EUR/Jahr MV 09.03.2002
2.Vorsitzende/r 110,00 EUR/Jahr MV 09.03.2002
1. Kassier/in 200,00 EUR/Jahr MV 09.03.2002
2. Kassier/in 30,00 EUR/Jahr MV 09.03.2002
1. Schriftführer/in 60,00 EUR/Jahr MV 09.03.2002
2. Schriftführer/in 30,00 EUR/Jahr MV 09.03.2002
Anlagenverwalter/in 30,00 EUR/Jahr MV 09.03.2002
Anlagenwart/in 30,00 EUR/Jahr MV 09.03.2002

Beschlussvorschlag:
Die Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder wird ab 2025 wie folgt erhöht.

1. Vorsitzende/r 440,00 EUR/Jahr
2.Vorsitzende/r 220,00 EUR/Jahr
1. Kassier/in 400,00 EUR/Jahr
2. Kassier/in 60,00 EUR/Jahr
1. Schriftführer/in 120,00 EUR/Jahr
2. Schriftführer/in 120,00 EUR/Jahr
Anlagenverwalter/in 60,00 EUR/Jahr
Anlagenwart/in 60,00 EUR/Jahr

Diskussion:
Herr Helmut Kettmer:
Herr Kettmer wundert sich, warum beim zweiten Schriftführer eine Vervierfachung der Aufwandsentschädigung erfolgt.
Frau Dr. Gerlinde Schwaiger:
Frau Dr. Schwaiger ist gegen die Erhöhung, da es sich um ein Ehrenamt handelt und daraus kein Verdienst erzielt werden soll. Ein Ehrenamt wird aus Leidenschaft und Liebe zur Sache ausgeführt.
Frau Sylke Gärtner:
Frau Gärtner bedauert, dass der Mitgliedsbeitrag erhöht wird, um damit die Aufwandsentschädigung mitzufinanzieren.
Frau Kerstin Bretthauer:
Frau Bretthauer und ihre Mutter haben seit 1968 einen Kleingarten. Die Kleingärtner sollten froh sein, dass es die Kleingärten gibt und sich Mitglieder für die Vereinsarbeit zur Verfügung stellen.

Abstimmung:

Der Beschlussvorschlag wird mit 60 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Stimmen und 36 Enthaltungen (104 Stimmberechtigte) angenommen.

Beschluss:
Die Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder wird ab 2025 wie folgt festgesetzt.

1. Vorsitzende/r 440,00 EUR/Jahr
2.Vorsitzende/r 220,00 EUR/Jahr
1. Kassier/in 400,00 EUR/Jahr
2. Kassier/in 60,00 EUR/Jahr
1. Schriftführer/in 120,00 EUR/Jahr
2. Schriftführer/in 120,00 EUR/Jahr
Anlagenverwalter/in 60,00 EUR/Jahr
Anlagenwart/in 60,00 EUR/Jahr

Anlage 5

Stadtgruppe Landsberg
der Kleingärtner e.V.



Zusatzprotokoll zu TOP 13 der Mitgliederversammlung vom 22.03.2025

TOP 13 Bildung Wahlausschuss und Neuwahlen

Für die Bildung des Wahlausschusses stellten sich folgende Mitglieder zur Verfügung:

Wahlleiter: Herr Ulrich Riegg
Wahlhelfer: Frau Margarete Wasiniewski und Dieter Gabriel


Die Wahlvorschläge wurden an den Wahlvorstand ausgehändigt und verlesen. Anschließend erfolgte die Auszählung der Stimmen durch den Wahlausschuss:

Abstimmung (104 Wahlberechtigte):


Vorschlag für 2. Schriftführer: Herr Michael Maier

Abstimmungsergebnis: gewählt mit 95 Stimmen bei 1 ungültigen Stimme

Die weiteren Wahlen wurden per Handzeichen durchgeführt.

Revisoren:

Frau Karin Fischer
Frau Julia Einsiedel
Frau Sylke Gärtner (Ersatzrevisorin)

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen



Alle Gewählten haben die Wahl auf Rückfrage des Wahlleiters angenommen. Die nicht anwesend waren, haben die Wahl durch eine schriftliche Erklärung im Vorfeld als angenommen erklärt.


Wahlleiter Wahlhelfer Wahlhelfer



Ulrich Riegg Margarete Wasiniewski Dieter Gabriel