Hier können Sie die Beitragsordnung des Vereins als pdf-Datei einsehen/herunterladen.
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Bitte beachten:
Mit der Abbuchung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Kleingartens, weder sofort noch zu einem späteren Zeitraum.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es mehrere Jahre dauern, bis Sie einen Garten zugewiesen bekommen.
Bekommt ein Anwärter vor Ihnen einen Kleingarten, kann es daran liegen, dass keiner der schon länger auf der Warteliste stehenden Anwärter bereit war, die Ablösesumme für diesen Garten zu zahlen.
Anmeldung zur Versicherung Hier herunterladen.
Siehe auch Kleingartenversicherungsdienst
Den optimalen Wert bestimmen Sie am einfachsten über den Laubenwertrechner des KVI.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Versicherungsbeauftragten, Herrn Roland Ritter, roland_ritter@freenet.de.
Antrag hier herunterladen
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgelegt, dass als bauliche Anlagen alle Einrichtungen zu bezeichnen sind, die nicht natürlichen Ursprungs sind (wie Bäume, Sträucher, Pflanzen). Also nicht nur Gartenlauben, sondern auch Gewächshäuser, Geräteschuppen, mit dem Boden verbundene Bänke, Tische und Sitzgruppen, Pergolen, gemauerte Grills, befestigte Wege (z.B. mit Steinplatten), Einfriedigungen. Keine baulichen Anlage sind dagegen gelegentlich und nur vorübergehend (etwa übers Wochenende oder für eine Feier im Garten) aufgestellte Partyzelte. Mehr Informationen erhalten Sie unter Rechtliches
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