Ordentliche Mitgliederversammlung 2026
Die ordentliche Mitgliederversammlun findet am 21. Februar 2026 statt.Im Sportzentrum am Hungerbachweg.
Beginn ist um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:30).
Wer möchte sich zum Gartenbewerter ausbilden lassen?
Liebe Mitglieder,Schon jetzt möchten wir darauf hinweisen, dass es im Frühjahr (Mai/Juni 2026) wieder Kurse gibt, mit denen Sie sich zum EHRENAMTLICHEN Wertermittler ausbilden lassen können. Diese Kurse finden in der Regel als zweimal ca. 2 Std. Zoomschulung und 1 Tag Praxisseminar (z.B. in Kempten, Augsburg oder Fürstenfeldbruck) statt.
Bitte melden Sie sich unter info@kleingartenverein-landsberg.de, wenn Sie teilnehmen möchten und den Verein dann bei Gartenbewertungen unterstützen möchten. Dadurch sichern wir solide und faire Wertermittlungen bei Gartenübergaben.
Gern erfahren Sie näheres bei Axel Timper, Anlagenverwalter der Anlage 3, unter 0160 2620996.
Hilfe in Versicherungsfragen
Allen Gartenfreunden bieten wir die Möglichkeit, Ihren Garten bzw. die Gartenlaube über den Landesverband Bayerischer Kleingärtner e.V. versichern zu lassen.Einige Gärten sind seit vielen Jahren zum immer noch gleichen Tarif abgesichert und somit eventuell schon unterversichert. Bitte prüfen Sie daher Ihre Verträge, idealerweise über den Laubenwertrechner des KVI.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Versicherungsbeauftragten, Herrn Roland Ritter, roland_ritter@freenet.de.
Einen Antrag auf Versicherung finden Sie unter Formulare/Beitrag.
Naturgartenzertifizierung für Vereinsmitglieder - mach mit!

Wir freuen uns ganz besonders, dass bereits zwei Pächterfamilien die Naturgartenzertifizierung geschafft haben und gratulieren!
Schädliche Nagetiere in den Anlagen
In letzter Zeit gab es vereinzelt Berichte über Ratten und Mäuse in den Gartenanlagen.Um eine Ausweitung des Problems zu verhindern wurde eine Fachfirma mit der Aufstellung von Köderboxen beauftragt.
Diese wurden bereits an einigen Stellen ausgebracht.
Die Lage der Köderboxen darf nicht verändert werden.
Die Köderboxen dürfen nicht mit bloßen Händen berührt werden.
Wir weisen darauf hin, dass das eigenmächtige Ausbringen von Rattengift o.ä. verboten ist. Zuwiderhandlung kann zum Verlust des Pachtvertrages führen.
Besser als Bekämpfen ist Verhindern.
Fleisch, Brot, Kuchen und Gekochtes gehören nicht auf den Kompost. Nehmen Sie diese Sachen mit nach Hause und in den Restmüll.