Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlung 2.August 2025 im Vortragssaal des Sportzentrums Landsberg am Lech.

Beginn: 14:00 Uhr
Einlass ab 13:30 Uhr


Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung der Mitglieder
2. Verlesen der Tagesordnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Vorstandswahl:
a. Bildung eines Wahlausschusses
b. Neuwahl der/des ersten Vorsitzenden
c. Neuwahl der/des zweiten Vorsitzenden
d. Neuwahl des Anlagenverwalters Anlage I
e. Neuwahl des Anlagenverwalters Anlage II
f. Neuwahl des/der Anlagenwarts/e Anlage II
g. Neuwahl des 2. Schriftführers

Um Bewerbungen wird dringend gebeten. Eine Beschreibung der Ämter finden Sie auf unserer Webseite, unter dem Menüpunkt „Vorstand“
(oder https://www.kleingartenverein-landsberg.de/o15.php)

4. Wünsche, Anträge und Vorschläge
5. Schlusswort des neuen 1. Vorsitzenden


Hilfe in Versicherungsfragen

Bei Versicherungsfragen wenden Sie sich bitte an unseren Herrn Roland Ritter.


Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt

Mit großer Freude können wir bekanntgeben, dass unser 1. Kassier, Herbert Ludwig, das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt erhalten hat. Die Auszeichnung würdigt 55 Jahre als 1. und 2. Kassier in der Stadtgruppe Landsberg und wurde am 26.07.2023 von Landrat Eichinger überreicht.
Herbert, wir gratulieren und danken Dir.

Naturgartenzertifizierung für Vereinsmitglieder - mach mit!



Wir freuen uns ganz besonders, dass eine Pächterfamilie die Naturgartenzertifizierung geschafft hat und gratulieren!

Schädliche Nagetiere in den Anlagen

In letzter Zeit gab es vereinzelt Berichte über Ratten und Mäuse in den Gartenanlagen.
Um eine Ausweitung des Problems zu verhindern wurde eine Fachfirma mit der Aufstellung von Köderboxen beauftragt.
Diese wurden bereits an einigen Stellen ausgebracht.
Die Lage der Köderboxen darf nicht verändert werden.
Die Köderboxen dürfen nicht mit bloßen Händen berührt werden.
Wir weisen darauf hin, dass das eigenmächtige Ausbringen von Rattengift o.ä. verboten ist. Zuwiderhandlung kann zum Verlust des Pachtvertrages führen.
Besser als Bekämpfen ist Verhindern.
Fleisch, Brot, Kuchen und Gekochtes gehören nicht auf den Kompost. Nehmen Sie diese Sachen mit nach Hause und in den Restmüll.